Die Behandlungskosten werden Ihnen von sämtlichen Krankenkassen-Zusatzversicherungen (Komplementärmedizin) ganz oder teilweise zurückerstattet. Einzige Ausnahme bildet die Visana-Gruppe. Visana Patienten werden gerne weiterhin als Selbstzahler zu einem reduzierten Barzahler-Tarif behandelt.
Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Bitte informieren Sie sich vorrangig bei Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung über die Kostenbeteiligung.
Bitte beachten Sie, dass auch Dossierführung, Aktenstudium sowie Zimmervorbereitung etc. Teil der Konsultationszeit sind. Die direkte Leistungsabrechnung mit den Versicherungen ist in der Komplementärmedizin nicht erlaubt. Die Rechnung wird direkt dem Patienten zugestellt.